Arnim Ortmann –
Ihr Rechtsanwalt und Notar in Lauterbach/Hessen.

Seit vielen Jahren biete ich in Lauterbach fachkundige Beratung und Gestaltung u.a. im Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Familien- und Erbrecht.
Ich begleite Sie kompetent bei rechtlichen Fragen und notariellen Anliegen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und umzusetzen.

Langjährige Erfahrung.

Als erfahrene Kanzlei in Lauterbach stehen wir für kompetente rechtliche Beratung und vertrauensvolle Betreuung in allen Bereichen des Zivil- und Notarrechts. Unser Ziel ist es, Mandanten mit nachhaltigen Lösungen zu unterstützen.

Beratung und Vertragsgestaltung.

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Gestaltung u.a. in Immobilien-, Gesellschafts- , Familien- und Erbrecht mit höchster Sorgfalt und Vertrauen.

Immobilien

An- und Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen und (landwirtschaftlichen) Grundstücken; Bestellung und Löschung von Grundschulden und Dienstbarkeiten

Gesellschaften und Unternehmen

Gründung von Unternehmen (z.B. GmbH), Satzungsänderungen, An- und Verkauf von Geschäftsanteilen, Auflösung von Gesellschaften, Anmeldungen zum Handelsregister oder Vereinsregister.

Schenken und Vererben

Übergabe von Wohnhäusern und Landwirtschaftsbetrieben, Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, Beantragung von Erbscheinen, Nachlassauseinandersetzungen, Erbausschlagung.

Vorsorge und Familie

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Ehevertrag und Lebensgemeinschaft, Adoption, Scheidungsfolgenvereinbarung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Sie können uns telefonisch, per E-Mail, über unser Kontaktformular oder direkt über Ihre persönliche Online-Akte kontaktieren.

Rufen Sie uns an unter
06641/919545

Schreiben Sie eine mail an
kanzlei-ortmann@posteo.de

Senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular

Loggen Sie sich in Ihre persönliche Online-Akte ein.

Terminvereinbarung.

Sie können unmittelbar über unser elektronisches Buchungssystem einen der folgenden Termine mit uns vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass ein von Ihnen gebuchter Termin noch durch uns bestätigt werden muss.

Telefontermin

Zur ersten Kontaktaufnahme in neuen Angelegenheiten
oder zur Eörterung eines laufenden Mandats.

Beglaubigungstermin

Dieses Thema behandelt fortgeschrittene Strategien und Techniken.

Besprechungstermin

für ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei.

Beurkundungstermin

zur Beurkundung eines durch uns bereits vorbereiteten Vertragsentwurfes.